Kapitalmarktrecht

Neben dem Bankaufsichtsrecht spielt auch das Kapitalmarktrecht für Unternehmen, die Teilnehmer im Finanzmarktsektor sind, eine entscheidende Rolle. Kapitalmarktrecht meint dabei in diesem Sinne all diejenigen rechtlichen Vorgaben, die für die Kapitalmarktprodukte selbst oder die Rechtsform der Vehikel bestehen (in Abgrenzung der BaFin-Erlaubnisse, die sich auf die Unternehmen und Geschäftsmodelle selbst beziehen). Diese Rechtspflichten im Kapitalmarktrecht bestehen unabhängig von der Rechtsform und sind allein von der Gestaltung des Kapitalmarktinstrumentes abhängig.

Bei der Emission von Instrumenten des Finanzmarktes und bei der Auflegung von Fonds ist umfangreiches Know-How erforderlich, um alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und vor etwaigen Schadenersatzforderungen so weit wie möglich geschützt zu sein. Dies reicht bei Emittenten von Vermögensanlagen von der Erstellung und Gestaltung der Prospekte nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) bis hin zur Kapitalerhöhung von Kapitalgesellschaften, bei denen die neuen Papiere einem öffentlichen Markt angeboten werden sollen und daher dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) unterliegen. Schließlich ist seit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) auch zu beachten, dass jedes Vehikel, mit dem Gelder fremder Personen gesammelt oder angelegt werden sollen, entweder auch einer eigenen Erlaubnispflicht der BaFin unterliegt oder aber sich zumindest nach diesem Gesetz registrieren lassen muss.

Unsere Beratungsleistung umfasst dabei neben der Umsetzung von Compliance-Richtlinien im Kapitalmarktrecht also auch die Verfahren bei der Kapitalmarktaufsicht, die Vertragsgestaltung mit Kunden und Drittanbietern sowie die Beratung und Gestaltung im Bereich des Gesellschaftsrechts, soweit Gesellschaftsverträge oder Gesellschafterbeschlüsse die Grundlage einer solchen Kapitalmarktmaßnahme bilden.

Informationen zu unseren weiteren Schwerpunkten im Bank- und Kapitalmarktrecht finden sie hier:

Bankaufsichtrecht (BaFin-Erlaubnis) - Gewerbeaufsicht (GewO-Erlaubnis) - Bankvertragsrecht - 
Bitcoin / virtuelle Währungen (VC) -  Kapitalanlagerecht