Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei dar. Dabei ist häufig nicht bekannt, dass dieser Fachbereich von einer großen Zahl rechtlicher Teilbereiche geprägt ist. Denn das Arbeitsgebiet geht weit über die allgemein bekannten Fallgruppen der geschädigten Kapitalanleger hinaus.
Zum Arbeitsbereich und den nachgewiesenen Fachkenntnissen eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht gehören nach der Fachanwaltsordnung vor allem Kenntnisse in den folgenden Teilbereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Zu den von uns vertretenen Mandanten zählen dabei insbesondere mittelständische Unternehmen und Finanzdienstleister, Anlageberater und Vermögensverwalter, Finanzierungsvermittler sowie Handelsplattformen und Initiatoren sonstiger Kapitalanlagen.
Zu vielen der oben genannten Teilgebiete des Bank- und Kapitalmarktrechts finden Sie hier noch weitere Informationen:
Bankaufsichtsrecht (BaFin-Erlaubnis) - Gewerbeaufsicht (GewO-Erlaubnis) - Bankvertragsrecht -
Bitcoin / virtuelle Währungen (VC) / ICO - Kapitalanlagerecht - Kapitalmarktrecht
Zudem betreuen wir Sie auch gern auch in einigen weiteren Arbeitsbereichen, die eng mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht zusammenhängen: