Arbeitsrecht

Durch die langjährige Beratung und Betreuung mittelständischer Unternehmen besteht auch immer wieder Anlass, arbeitsrechtliche Fragen zu prüfen und zu bewerten. Denn jedes Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung hat es regelmäßig mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu tun.

MSP | LEGAL kann auch insoweit für viele dieser Problemstellungen kompetente Beratung und Vertretung anbieten. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht (nach §§ 9, 10, 14i FAO) hat RA Mirko Sprengnether alle Kenntnisse erworben, die typischerweise in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind dies nach der Fachanwaltsordnung Kenntnisse in folgenden Teilbereichen:

1. Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts), 

2. Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts), 

3. Verfahrensrecht.  

Insbesondere im Individualarbeitsrecht, also bei der korrekten und diskriminierungsfreien Formulierung von Stellenanzeigen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie bei Problemen bei der Beendigung von Arbeitsverträgen kann die Kanzlei mit praktischen Erfahrungen und fachkundiger Unterstützung dienen.

Sofern nötig, setzen wir Ihre Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen durch. Dabei ist die Kanzlei aber nicht nur auf der Arbeitgeberseite tätig, sondern vertritt auf der Arbeitnehmerseite auch Führungskräfte und leitende Angestellte, also klassische Kündigungsschutzklagen. Dabei dürfen häufig neben den rechtlichen Fragestellungen auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die spezifischen prozessrechtlichen Risiken im Arbeitsrecht nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb dient hier eine regelmäßige Vertretung beider Seiten auch der Aufrechterhaltung der nötigen Kenntnisse über die Sichtweise der jeweils anderen Partei und der richtigen Einschätzung der bestehenden Risiken und Anforderungen für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Zudem betreuen wir Sie auch gern in den folgenden Rechtsgebieten:

Bank - und Kapitalmarktrecht - Gesellschaftsrecht/M&A - Compliance - Immobilienrecht - Weitere Arbeitsgebiete